Stellungnahme zum Swissair-Debakel
Angesichts der Ereignisse um die SAir-Group verweisen wir auf einige grundlegende Prinzi-pien, die auch aus den Statuten von ACTA-RES hergeleitet werden können.
- Die Mehrheit der Verwaltungsratsmitglieder von börsenkotierten Firmen müssen unabhängige Personen sein. Sie dürfen keine Partikularinteressen von Geldgebern, Dienstleistern, Kunden, Lieferanten oder der Geschäftsleitung vertreten.
- In den Verwaltungsrat zu wählende Personen müssen über genügend Zeit verfügen. Eine Vielzahl von weiteren Mandaten verunmöglicht eine seriöse Arbeit.
- Bei den Mitgliedern des Verwaltungsrates wird eine ausgewogene Zusammensetzung bezüglich fachlicher Kompetenzen, Geschlecht und Herkunft angestrebt. Genügend Mitglieder müssen über branchenspezifisches Know-how verfügen.
- Im Falle einer Beendigung der Geschäftstätigkeit ist es unabdingbar, dass die Verwalter, die Geschäftsleitung und die Liquidatoren loyal und unparteiisch die Interessen der verschiedenen Anspruchsgruppen wie Arbeitnehmende, Lieferanten, Geschäftspartner und AktionärInnen angemessen berücksichtigen.
Konkret zum Swissair-Fall fordert ACTARES,
- dass die jetzigen und früheren Verwaltungsräte der Swissair ihre Verantwortung übernehmen müssen und die Konsequenzen ihrer Tätigkeit, sowohl zivilrechtlich (finanzielle Aspekte) wie auch strafrechtlich zu tragen haben.
- dass die Revisoren, die nicht im Stande waren, die AktionärInnen über die wahre finanzielle Situation der Gruppe zu informieren, ebenfalls die Verantwortung dafür übernehmen müssen und die entsprechenden Konsequenzen zu tragen haben.