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Klimarisiken der Finanzbranche: Offenlegungspflicht muss verschärft werden

Die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht (FINMA) schlägt vor, klimabezogene Finanzrisiken in die Offenlegung von Banken und Versicherungen mit einzubeziehen. Actares begrüsst dies, fordert aber eine Anwendung auf mehr Unternehmen und verschärfte Anforderungen bezüglich Risikoerfassung und quantitativer Informationen.

Actares – Aktionärinnen und Aktionäre für mehr Konzernverantwortung – ist überzeugt, dass verlässliche und vergleichbare Informationen zu klimabezogenen Finanzrisiken notwendig sind für die Funktionsfähigkeit der Finanzmärkte - und wesentlich zu einem klimafreundlicheren Finanzplatz Schweiz beitragen können.

Die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht (FINMA) beendet heute eine Anhörung zur Offenlegung solcher Risiken bei Banken und Versicherungen. Actares hat sich an dieser Anhörung beteiligt und ist der Meinung, dass der Entwurf der FINMA zu kurz greift und keine wirkungsvolle Offenlegung von Klimarisiken ermöglicht.

Aus der Sicht verantwortungsvoller Aktionärinnen und Aktionäre fordert Actares eine Verschärfung der vorgeschlagenen Offenlegungspflicht in den folgenden drei Bereichen:

  • Anwendungsbereich: Die FINMA möchte die Offenlegungspflicht auf die Aufsichtskategorien 1 und 2 beschränken. Damit wären nur neun Schweizer Banken oder Versicherungen betroffen. Actares fordert eine Ausweitung des Anwendungsbereichs auf die Aufsichtskategorien 3 und 4, weil sonst die Risiken der Finanzbranche nur unvollständig abgedeckt sind.

  • Strategie und Risikoerfassung: Die FINMA möchte erst später prüfen, ob Szenarioanalysen verlangt werden sollen. Für Actares ist der Einbezug von wissenschaftlich basierten Klimaerwärmungsszenarien unerlässlich. Ohne Szenarien ist eine realistische Beurteilung nicht möglich und es besteht die Gefahr einer Unterschätzung von Klimarisiken.

  • Quantitative Informationen: Der Entwurf der FINMA verlangt, dass «quantitative Informationen» und «die verwendeten Methodologien» offengelegt werden. Dies ist zu wenig spezifisch – die FINMA muss konkrete Kennzahlen anfordern (z.B. gewichtete durchschnittliche Kohlenstoffintensität, CO2-Fussabdruck oder Value at Risk). Um die Vergleichbarkeit der Klimarisiken verschiedener Unternehmen zu gewährleisten, muss die FINMA zudem die Entwicklung einer Vorlage zur quantitativen Berichterstattung anstossen und koordinieren.

Mit der von der FINMA vorgeschlagenen Teilrevision wird der Status Quo einer ungenügenden Offenlegung fortgeführt und die Beurteilung der Klimarisiken von Schweizer Finanzunternehmen bleibt unvollständig, ungenau und schwer vergleichbar.