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ACTARES verlangt ein Aktienrechts-Gericht

ACTARES, AktionärInnen für nachhaltiges Wirtschaften, zieht aus der Straflosigkeit der für die UBS-Katastrophe Verant­wort­lichen den Schluss, dass ein spezieller Gerichtshof für Aktionärsanliegen geschaffen werden sollte. Bei einer Klage gegen UBS wäre es um einen Schaden von 50 bis 250 Milliar­den Franken gegangen, was zu unbezahlbaren Gerichtskosten geführt hätte. Deshalb soll auf eidgenös­sischer Ebene ein Gerichtshof geschaffen werden, der für Rechtsstreitigkeiten zwischen dem Aktionariat und den Führungsverantwortlichen von in der Schweiz börsenkotierten Unternehmen zuständig ist.

Heute ist es praktisch sicher, dass die Verantwortlichen von UBS für das Jahr 2007 sowohl zivil- wie auch strafrechtlich jeglicher Bestrafung für das grosse Debakel entgehen. ACTARES bedauert dies sehr, will die Angelegenheit aber nicht auf sich beruhen lassen. Diese rechtliche Situation, die das Aktionariat daran hindert, seine Rechte angemessen wahrzunehmen, kann auf lange Sicht ein ungesundes Misstrauen gegenüber Justiz und Wirtschaft entstehen lassen.

Ausführliche Überlegungen um einen gangbaren Weg zu finden, sowie der Beizug von Fachleuten des Rechts und der Wirtschaft haben zum folgenden Schluss geführt: Es braucht auf eidgenössischer Ebene einen speziellen Gerichtshof für Aktionärsanliegen. Ohne hohe Hürden sollen dort Rechtsstreitigkeiten zwischen dem Aktionariat und den Führungsverantwortlichen von in der Schweiz börsenkotierten Unternehmen behandelt werden können.

Eine Gerichtsbarkeit dieser Art kann sich bezüglich Ausrichtung und Zugänglichkeit am Beispiel der kantonalen Miet-, Arbeits- oder Sozialversicherungsgerichte orientieren.

ACTARES hat der Vorsteherin des eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartementes, Frau Bundesrätin Simonetta Sommaruga, ein Plädoyer mit den Argumenten für die Schaffung eines "Aktienrechts-Gerichtshofes" zukommen lassen.

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