Warum ACTARES die Minder-Initiative unterstützt

Unter dem Druck der Volksinitiative «gegen die Abzockerei» hat das Parlament eine ehrgeizige Reform des Aktienrechts formuliert, die vor fünf Jahren noch undenkbar gewesen wäre. Nach Abschluss der Arbeiten steht fest: die Vorlagen unterscheiden sich wesentlich. Am 3.3.2013 findet der Urnengang statt.

ACTARES hat die beiden Vorlagen für das Stimmvolk auf Herz und Nieren geprüft. Was tun? Das Inkrafttreten des neuen Aktienrechts für alle börsenkotierten Unternehmen ermöglichen, d. h., die von Thomas Minder lancierte Initiative ablehnen? Oder die Minder-Initiative annehmen und ihre Umsetzung abwarten? Nach genauem Abwägen der Vor- und Nachteile kommt ACTARES zum Schluss, dass die Argumente für ein Ja zur Initiative überwiegen.

Sicherheitsnetz

Das Parlament hat einen indirekten Gegenvorschlag zur Initiative erarbeitet, der nicht zur Abstimmung steht. Folglich kann am 3. März 2013 nicht mit einem doppelten Nein gestimmt werden. Wie immer der Gang zur Urne ausgeht: Ein Riesenschritt in Richtung Stärkung der Aktionärsrechte ist gemacht. Ein Referendum gegen den Gegenvorschlag ist zwar formal möglich, aber wer hätte den Mut, es zu lancieren oder gar zu unterzeichnen?

Widersprüchliche Unterschiede

Ein Teil der Unterschiede zwischen Initiative und Gegenvorschlag gründen auf unterschiedlichen Sichtweisen. Der Vorschlag des Parlaments ist konsequent auf die Kontrolle der Vergütungen ausgerichtet. So wird beispielsweise der Generalversammlung die Befugnis verliehen, über detailliert beschriebene Vergütungsreglemente und den Vergütungsbericht abzustimmen.

Die Initiative von Thomas Minder indessen legt das Gewicht auf gute Unternehmensführung und geht von dem Grundsatz aus, dass in ihren Rechten gestärkte Aktionärinnen und Aktionäre die Vergütungen begrenzen können. Sie sieht zwingend eine jährliche Wahl des Verwaltungsrats, des Verwaltungsratspräsidiums, des Vergütungsausschusses und der unabhängigen Stimmrechtsvertretung vor. Auch der Stimmzwang für die Pensionskassen und deren Verpflichtung, ihre Entscheidungen offenzulegen, ergeben sich aus dem Fokus auf die Unternehmensführung.

Einsatz elektronischer Mittel verpasst

Die Vorschriften über die elektronische Abstimmung an Generalversammlungen sind der schwerwiegendste Nachteil des Gegenvorschlags. Heute haben Aktionärinnen und Aktionäre die Möglichkeit der brieflichen Stimmabgabe, auch wenn das Vorgehen zuweilen recht kompliziert ist (siehe S. 4). Während die Initiative das Verfahren durch die Einführung der elektronischen Fernabstimmung vereinfachen möchte, krebsen die Eidgenössischen Räte zurück und definieren eine Flut von Umsetzungsvorschriften, welche die elektronische Abstimmung völlig unpraktikabel machen.

Vertrauen versus Garantien

Die Initiative und das Parlament verfolgen unterschiedliche Stossrichtungen: Um Umgehungen der Vorschriften auszuschliessen, enthält der Text der Initiative mehrere zwingende Bestimmungen sowie eine Strafklausel. Der Gegenvorschlag des Parlaments zielt in eine völlig andere Richtung. Seine Autorinnen und Autoren appellieren an Vertrauen und Konsensfindung und dies in einem Masse, dass selbst Economiesuisse sich offiziell hinter die Gesetzesrevision stellt. Thomas Minder jedoch fordert Garantien. Und die sicherste Garantie ist die Verankerung der neuen Aktionärsrechte in der Bundesverfassung. Damit werden Rückschritte ohne Anhörung der Bevölkerung in Zukunft verhindert.