Medienmitteilungen

Deminor, Actares und Euroshareholders fordern den UBS-Verwaltungsrat auf, den Verzicht auf eine Klage gegen die frühere Unternehmensführung zu überdenken

In einem am Freitag 17. September 2010 verschickten offenen Brief an den Verwaltungsratspräsidenten von UBS (siehe Beilage: PDF 109KB, auf English) fordern Deminor, ACTARES und Euroshareholders den Verwaltungsrat der UBS Group formell auf, seinen Entscheid zu überdenken, auf rechtliche Schritte gegen ehemalige Mitglieder der Unternehmensführung zu verzichten.

Am 15. Dezember 2009 hatte der UBS-Verwaltungsrat in einer Medienmitteilung verlauten lassen, «hinsichtlich der Subprime Verluste und des früheren grenzüberschreitenden Privatkundengeschäfts keine rechtlichen Schritte gegen ehemalige Führungspersonen [einleiten zu wollen]. Der Verwaltungsrat [habe] seinen Entscheid nach einer eingehenden Prüfung dieser Fälle auch unter Beizug von externen Rechtsexperten [getroffen].» Weder die Ergebnisse dieser Prüfung noch die Stellungnahmen der externen Rechtsexperten wurden je vom Verwaltungsrat veröffentlicht.

An der ordentlichen Generalversammlung vom 14. April 2010 lehnten die UBS-Aktionäre den Antrag des Verwaltungsrates auf Entlastung für das Geschäftsjahr 2007 indessen deutlich ab. Aufgrund dieses Abstimmungsergebnisses ist der UBS-Verwaltungsrat nun verpflichtet, alle erforderlichen Massnahmen – einschliesslich rechtlicher Schritte – gegen frühere Mitglieder der Unternehmensführung einzuleiten, denen die Décharge verweigert wurde.

Der von Deminor, ACTARES und Euroshareholders vertretene Standpunkt wurde in der Zwischenzeit gestärkt und bestätigt. So haben die Geschäftsprüfungskommissionen des eidgenössischen Parlaments UBS ausdrücklich an ihre Pflichten erinnert und eine erneute Untersuchung des bankinternen Umgangs mit der Subprime-Krise und ihres grenzüberschreitenden Geschäfts sowie die Prüfung einer Strafanzeige und einer zivilrechtlichen Verantwortlichkeitsklage empfohlen. Darüber hinaus forderte die Kommission vollständige Transparenz über die Entscheidung des Verwaltungsrates, auf straf- und zivilrechtliche Schritte gegen frühere Mitglieder der Unternehmensführung und des Managements von UBS zu verzichten. Die Geschäftsprüfungskommissionen verlangen eine möglichst rasche Umsetzung ihrer Empfehlungen.

Bis heute hat der UBS-Verwaltungsrat eine öffentliche Bestätigung verweigert, wonach er im Anschluss an die Abstimmung der vergangenen Generalversammlung und angesichts der Empfehlungen der parlamentarischen Geschäftsprüfungskommissionen seinen Entscheid für einen Verzicht auf rechtliche Schritte überdenken will.

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