Zivilklage gegen die frühere UBS-Führung
Am 14. Oktober 2010 hat UBS einen Transparenzbericht veröffentlicht, in dem das Finanzdebakel der Grossbank aufgearbeitet wird. Daraus geht hervor, dass es innerhalb der Bank nicht nur zu Verfehlungen gekommen ist, sondern dass diese möglicherweise Schadenersatzansprüche rechtfertigen. Dennoch hat der Verwaltungsrat offiziell bestätigt, auf ein Zivilverfahren gegen die ehemalige Unternehmensführung verzichten zu wollen.
Der Bundesrat hat seinerseits beschlossen, der berühmten «Empfehlung 19» der Geschäftsprüfungskommissionen (GPK) des Parlaments nicht Folge zu leisten. Die GPK hatten gefordert, die Organe des Bundes mit eigener Rechtspersönlichkeit in die Lage zu versetzen, gegen die ehemalige Konzernleitung von UBS zu klagen.
Aber es bleibt noch eine Unbekannte: die Sammelklage, die die Pensionskassen der Stadt Pontiac gegen UBS eingereicht hatten. Sollte diese Klage Erfolg haben, erhielten die beteiligten Aktionäre eine Entschädigung, alle anderen jedoch nicht. Derzeit ist noch nicht geklärt, ob sich auch Personen ohne Wohnsitz in den USA der Klage anschliessen können.
ACTARES wird die Situation aufmerksam verfolgen und die Mitglieder, die Interesse an einer Klage bekundet haben, detailliert informieren.