Vernehmlassungen zur Corporate Governance
Die schweizerischen Corporate Governance Gepflogenheiten sind in letzter Zeit in den Medien, an Generalversammlungen (vgl. In-fo Nr. 3), vor allem aber auch bei in- und aus-ländischen Anlegern zunehmend in Kritik geraten. Um dem zu begegnen, sind die Schweizer Börse SWX sowie der Wirtschaftsdachverband economiesuisse aktiv geworden: SWX präsentierte im Herbst 2001 einen Ent-wurf für eine “Richtlinie betreffend Informationen zur Corporate Governance“ und economiesuisse gleichzeitig einen Entwurf eines “Corporate Governance Swiss Code of Best Practice“.
Auch wenn mit beiden Projekten die Corporate Governance der Schweizer Unternehmen verbessert werden soll, unterscheiden sie sich im Ansatz und in der Verbindlichkeit: Die Richtlinen der SWX definieren Offenle-gungspflichten, d.h. sie schreiben vor, welche Informationen die Unternehmen künftig in einem eigenen Kapitel zur Corporate Governance im jährlichen Geschäftsbericht veröffentlichen müssen (u.a.. Der Swiss Code of Best Practice hingegen bezeichnet konkrete inhaltliche Vorgaben für gute Corporate Governance. Die Richtlinen der SWX werden für alle kotierten Unternehmen verbindlich sein, während der Swiss Code of Best Practice lediglich Empfehlungscharakter hat.
Zu beiden Vorschlägen wurden im Herbst 2001 Vernehmlassungen durchgeführt, an denen sich Unternehmen, InvestorInnen sowie weitere interessierte Kreise beteiligen konnten. ACTARES hat die Gelegenheit genutzt und zu beiden Dokumenten Stellung genommen.