Volldampf und Schneckentempo für Minder
Ab 2015 müssen Vergütungen dem Aktionariat zur verbindlichen Genehmigung vorgelegt werden. Einige Unternehmen sind noch sehr gemütlich unterwegs. Ob Nestlé, Swiss Re oder Swisscom: Viele Unternehmen liebäugeln mit dem sogenannten Vergütungskatalog. Dieses System kommt einem Blankoscheck gleich, bei dem das Aktionariat eine theoretische Höchstsumme akzeptiert. Die effektive Verteilung der Vergütungen bleibt Sache des Verwaltungsrats, was dem Geist der Minder-Initiative widerspricht.
Eine Handvoll Unternehmen wie Roche, Julius Bär und UBS wird den Volkswillen genauestens umsetzen. Im Voraus werden die fixen Vergütungen der Generalversammlung unterbreitet, im Nachhinein die Boni. So können Aktionärinnen und Aktionäre in voller Kenntnis der Sachlage abstimmen.
Nachzügler wie Novartis, SGS, Givaudan und Holcim müssen 2015 zunächst die neuen Statuten und danach die konkreten Vergütungen zur Genehmigung vorlegen. Es besteht somit das Risiko einer Ablehnung, deren Folgen nicht abschätzbar sind.