ACTARES beim IWF
Der internationale Währungsfonds (IWF) führt regelmässig Länder-Assessments zur Finanzstabilität durch. ACTARES wurde, stellvertretend für die Klein-aktionärinnen und -aktionäre der Schweiz, im Sep-tember zu einem Gespräch mit Eija Holttinen, Finanz-expertin des IWF, eingeladen. Hauptanliegen von ACTARES waren Hindernisse bei der Wahrnehmung der Aktionärsrechte, mangelhafte Protokolle von Generalversammlungen (GV) und der Rückkauf von Aktien.
Hindernisse bei den Aktionärsrechten
Die Wahrnehmung von Aktionärsrechten wird auf verschiedene Art erschwert. Zum Beispiel ist die Ein-tragung ins Aktienregister bei gewissen Intermediären kostenpflichtig. Die Teilnahme an einer GV im Ausland ist schwierig bis unmöglich. Entweder verlangen die Banken hohe Gebühren oder die Zustellung der Einladung ist nicht möglich. Erste Versuche mit der elektronischen Stimmabgabe führten zu einer Einschränkung der Handlungsfreiheit. Wer einmal eingetragen ist, kann nicht mehr frei über die Stimm-rechte verfügen. Ein weiteres Ärgernis sind mangelhafte oder kaum zugängliche GV-Protokolle.
Rückkauf von eigenen Aktien
Anstelle einer Dividende werden oft eigene Aktien zurückgekauft und vernichtet um den Börsenkurs der verbleibenden Aktien zu steigern. ACTARES befürwortet dieses Vorgehen nur im Ausnahmefall. Häufig ist dies eine Verlegenheitslösung. Gewinne sollten entweder reinvestiert oder als steuerpflichtige Dividende ausgeschüttet werden. Eine andere Möglichkeit ist die Beteiligung der Mitarbeitenden am Gewinn. Beim Rückkauf über eine separate Börsenlinie bleibt zudem meist unklar, für welche Beträge die zu vernichtenden Aktien zurückgekauft wurden. Eine undurchsichtige Praxis, die ACTARES nicht unterstützt.