Nestlé: Nach unserem Votum an der GV 2003

ACTARES hatte an der Generalversammlung zwei Themen im Zusammenhang mit den Aktivitäten von Nestlé in Kolumbien aufgegriffen: Einerseits ging es darum, dass Nestlé an ihrem Hauptsitz in Vevey eine kolumbianische Delegation von Gewerkschafterinnen und Gewerkschaftern vor der Tür stehen liess, andererseits ging es um die Neuverpackung und Umdatierung von Milchpulver, dessen Verfallsdatum abgelaufen war.

C.E. Represas, Generaldirektor für Nord- und Südamerika, nahm folgendermassen Stellung: Nestlé habe seit dem Debüt in Kolumbien vor 60 Jahren immer das Recht des Personals auf gewerkschaftliche Organisation beachtet und respektiert und sei immer offen gewesen für Gespräche mit den Gewerkschaften. Weiter wies er darauf hin, dass die laufenden Verhandlungen schwierig seien und nur vor Ort, in Übereinstimmung mit der lokalen Gesetzgebung, geführt werden könnten und dass er die Entwicklung der Verhandlungen aus der Nähe verfolge. Herr Represas versprach, sich persönlich der Sache anzunehmen, wurde aber unterdessen abgelöst und ist nicht mehr für den Bereich Amerika verantwortlich.

Wie die Arbeitsgruppe Schweiz-Kolumbien berichtet, sollen ausserdem im September 2003 Entlassungen von Gewerkschafterinnen und Gewerkschaftern erfolgt sein. Die Milchpulver-Frage wurde von den Westschwei-zer Zeitungen La Liberté und Le Courrier am 25. November 2003 aufgegriffen. Eine Untersuchung der Agentur APIC bestätige, dass in Kolumbien eine amtliche Strafmassnahme gegen Nestlé erfolgt und eine strafrechtliche Untersuchung zur Frage des Milchpulvers im Gang sei. Die staatliche kolumbianische Aufsichtsbehörde für Medikamente und das Sicherheitsdepartement sollen 200 Tonnen Milchpulver, welche am 25. November 2002 importiert worden seien, konfisziert haben. Endverbrauchsdaten auf den Etiketten waren der 31. August 2001 und Februar 2002. Gerade als das Milchpulver konfisziert wurde, sei die Firma dabei gewesen, es in neue Beutel umzupacken, mit neuen Verfallsdaten und mit der Angabe, das Milchpulver sei in Bugalagrande (Kolumbien) hergestellt worden.

Dieser Tatbestand schliesst sich an die Resultate der Nachforschungen von IBFAN an, wonach Nestlé zu den Unternehmen gehört, welche nach wie vor gegen den Kodex der Weltgesundheitsorganisation (WHO) von 1981 und die späteren Resolutionen der WHO Vollversammlung (World Health Assembly) verstösst. Der Kodex und die Resolutionen betreffen die Vermarktung von Muttermilchersatzprodukten. Diese waren nötig geworden, nachdem in den Siebzigerjahren etliche Unternehmen bei der Vermarktung von Muttermilchersatzprodukten eine fragwürdige Firmenphilosophie an den Tag gelegt hatten.

Nestlé in Südkorea

Auch in Südkorea hatte Nestlé Differenzen und Spannungen mit den Gewerkschaften. Dort ging es um verweigerte Lohnerhöhungen, um die Mit-sprache der Mitarbeitenden bei Personalfragen und um die Kündigung für acht Gewerkschaftsverantwortliche. Die Angelegenheit wurde schliesslich geregelt, kurz nachdem koreanische Gewerkschafter ihre Forderungen beim Nationalen Kontaktpunkt für die Leitsätze der OECD (in der Schweiz beim Staatssekretariat für Wirtschaft, seco, angesiedelt) eingereicht hatten. «Die seit 2000 gültigen und von 37 Regierungen angenommenen OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen stellen gemeinsame Empfehlungen für ein verantwortungsvolles und dem geltenden Recht entsprechendes unternehmerisches Verhalten bei Auslandsaktivitäten dar. Konkrete Anwendungsfragen der Leitsätze können in allen teilnehmenden Staaten den jeweiligen Nationalen Kontaktpunkten vorgelegt werden. Diese streben anhand neutraler Klärungs- und Vermittlungsdienste Konfliktlösungen an.»

Quellen:

  • International Baby-Food Action Network (IBFAN), Breaking the Rules/Stretching the Rules 2001 (Ergebnisse des dritten IBFAN-Monitoring-Projektes, IMP III), 2001 durch IBFAN herausgegeben; 2002 übersetzt und ergänzt durch die Aktionsgruppe Babynahrung e. V. www.babynahrung.org und www.ibfan.org.

  • Medienmitteilung seco, 21. November 2003: «Schweizer Kontaktpunkt empfängt koreanische Gewerk-schaftsdelegation».