Konzernverantwortung aus Sicht des Aktionariats

Eigentlich sollte es selbstverständlich sein: Schweizer Konzerne respektieren Menschenrechte und Umwelt auch im Ausland. Die Realität sieht leider anders aus. Zahlreiche Beispiele von Menschenrechts­verletzungen und Umwelt­verschmutzung durch Schweizer Unternehmen zeigen, dass dringend Handlungs­bedarf besteht.

Aktienbesitz bringt auch Verantwortung mit sich: Als Aktionärinnen und Aktionäre kann es uns nicht egal sein, wenn Kinder jeden Tag auf Plantagen oder in Fabriken schuften müssen, statt die Schule zu besuchen; wenn Menschen ohne Mitsprache und Entschädigung aus ihren Dörfern vertrieben werden, damit rasch und günstig eine Mine oder ein Stausee angelegt werden kann; wenn Flüsse und Seen durch giftige Chemikalien verschmutzt werden; wenn Menschen ihre Existenz verlieren, weil auf ihrem Land eine Ölplantage geplant ist. Die Menschenrechte und der Schutz unserer Lebens­grundlagen sind nicht verhandelbar, weder in der Schweiz noch im Ausland.

Kurzfristige Boni, langfristige Risiken
Obschon immer wieder Fälle von gravierenden Menschenrechts­verletzungen und Umweltschäden bekannt werden, wehren sich Vertreter und Vertreterinnen der Wirtschaft nach wie vor gegen eine verbindliche Sorgfaltsprüfung. Zu teuer, zu aufwendig und damit schlecht fürs Geschäft, so lauten die Argumente. Kurzfristig mag das stimmen. Aber als Aktionärinnen und Aktionäre sind wir an einer langfristig fairen und nachhaltigen Geschäftspolitik interessiert, die Reputationsrisiken und teure Bussen verhindert. Unternehmen, die den weltweiten Konsens mit Blick auf Menschenrechte und Umweltschutz missachten, müssen früher oder später dafür zahlen – sie werden verklagt, gebüsst oder noch strenger reguliert. Man denke an die Grossbanken, die Jahr für Jahr enorme Summen für Rechtsfälle und Bussen zurückstellen.

Freiwillig oder doch nicht?
Die Unternehmen betonen gern, sie würden schon freiwillig alles Nötige unternehmen, aber die Konkurrenz müsse mitziehen, sonst werde es schwierig fürs Geschäft. Die Erfahrung zeigt: Freiwilligkeit allein reicht nicht. In England, Frankreich und den Niederlanden gibt es bereits gesetzliche Regelungen. Der am 14. Juni vom Nationalrat angenommene Gegenvorschlag zur Konzern­verantwortungs­initiative ist ein erster Schritt in die richtige Richtung. Actares erwartet, dass der Ständerat die darin enthaltenen Haftungs­bestimmungen nicht weiter verwässert.

Konzernverantwortungsinitiative