Delegation der Stimmrechte 2014
Mit der Annahme der Minder-Initiative werden die Vorsorgeeinrichtungen künftig zur Ausübung ihrer Stimmrechte an den Generalversammlungen verpflichtet. Deshalb ist es nun umso wichtiger, dass ACTARES den Aktionärinnen und Aktionären der Unternehmen des Swiss Market Index (SMI) weiterhin Abstimmungsempfehlungen im Sinne der Nachhaltigkeit liefert. Diese basieren auf den eigenen Abstimmungsrichtlinien wie auch auf externen und internen Analysen. Dabei fliessen wirtschaftliche, soziale und ökologische Kriterien sowie Grundsätze der Menschenrechte ein. Dies kann beispielsweise bedeuten, dass ACTARES dem Verwaltungsrat eines Unternehmens die Décharge verweigert, wenn dessen Geschäftspraxis diese Richtlinien verletzt. Stimmrechte können für alle in der Schweiz kotierten Unternehmen delegiert werden.
Falls ACTARES keine eigenen Abstimmungsempfehlungen beschliesst, werden diejenigen von zCapital verwendet. Mitglieder, die ihr Stimmrecht selbst ausüben möchten, erhalten auf Anfrage einige Tage vor den Generalversammlungen die Empfehlungen von ACTARES per E-Mail.