Faire Instruktion für Stimmrechtsvertretung?
Die Formulare zur Instruktion der unabhängigen Stimmrechtsvertretung sind vielfach so gestaltet, dass sie die Positionen des Verwaltungsrats bevorteilen. Eine Untersuchung von Actares zeigt, wo es hakt.
Nach der Annahme der Initiative «gegen die Abzockerei» dürfen die Depotbank und der Verwaltungsrat keine delegierten Aktienstimmen mehr übernehmen. Damit rückt die Rolle der unabhängigen Stimmrechtsvertretung stärker in den Fokus als bisher.
Vorteil Verwaltungsrat
Actares hat bei den Unternehmen des Swiss Market Index (SMI) die Formulare zur Instruktion der unabhängigen Stimmrechtsvertretung untersucht. Das Ergebnis: Die Mehrheit ist so gestaltet, dass die Positionen des Verwaltungsrats bevorteilt werden. Kein SMI-Unternehmen erreicht bei der Untersuchung die volle Punktezahl. Musterschülerin ist Swisscom mit 9 von 10 Punkten. Roche, SGS, Syngenta und Swatch schneiden mittelmässig ab und die übrigen SMI-Unternehmen erhalten die Note «ungenügend». Transocean konnte nicht bewertet werden, weil das Unternehmen nicht einmal ein Instruktionsformular zur Verfügung stellt. Delegierende AktionärInnen müssen die unabhängige Stimmrechtsvertretung mit einem selbst verfassten Brief instruieren.
Stimmrechtsvertretung ernst nehmen
Actares ist der Ansicht, dass die gängige Bevorteilung des Verwaltungsrats nicht korrekt ist. Blanko unterschriebene Instruktionsformulare sollten als Enthaltungen und nicht als Zustimmung zu den Positionen des Verwaltungsrats gewertet werden. Bei nicht angekündigten Anträgen oder Traktanden sollte es möglich sein, in der Instruktion eine Vorgabe gegen die Position des Verwaltungsrats einzufügen. Ausserdem ist es nicht tolerierbar, dass die Stimmrechtsvertretung den Verwaltungsrat vor der Abstimmung über die Stimmverhältnisse unter den delegierten Stimmen informieren darf, was hie und da vorkommt. Die Unabhängigkeit der Stimmrechtsvertretung sollte genauso ernst genommen werden wie diejenige der Revisionsstelle.