Medienmitteilungen
Actares und Meylan Finance gehen eine Partnerschaft ein
Actares führt ein neues Label für unabhängige Vermögensverwaltungen ein, welche die Vision einer nachhaltigen und verantwortungsvollen Wirtschaft teilen. Die Lausanner Vermögensverwaltung Meylan Finance unterzeichnet die Partnerschaft als erste. Weitere werden ab 2020 folgen.
Vor drei Jahren entwickelte Actares die Idee, engere Bindungen zu Akteuren des Schweizer Finanzplatzes und insbesondere zu Vermögensverwaltungen aufzubauen. Viele unter ihnen möchten wie Actares Schweizer Aktionärinnen und Aktionäre unterstützen, denen neben dem Anlageerfolg auch die Einhaltung von sozialen und ökologischen Kriterien wichtig ist. Das Label Actares Partner ermöglicht es Actares, sich bei denjenigen Kundinnen und Kunden von Vermögensverwaltungen bekannt zu machen, die eine nachhaltige Verwaltung ihres Vermögens wählen und sich bei ihren Entscheidungen als verantwortungsvolle Aktionärinnen und Aktionäre beraten lassen wollen.
Meylan Finance wird erster Actares Partner
Meylan Finance in Lausanne ist das erste Unternehmen, das als Partner ausgezeichnet wurde. Es verpflichtet sich, Actares bei seiner Kundschaft zu bewerben und ihr Abstimmungsempfehlungen, Analysen und Pressemitteilungen von Actares zur Verfügung zu stellen. Gleichzeitig können Kundinnen und Kunden ihre Aktienstimmrechte an Actares delegieren oder an Generalversammlungen teilnehmen, an denen Actares das Aktionariat vertritt. Im Gegenzug erwirbt Meylan Finance das Recht, das Logo "Actares Partner" zu verwenden, als Nachweis für die Partnerschaft, für gemeinsame Werte und gemeinsames Engagement für eine nachhaltige Wirtschaft.
NB:
- Der Partner muss Mitglied einer Selbstregulierungsorganisation (SRO) im Sinne des Geldwäschereigesetzes (GwG, SR 955.0) sein, die von der FINMA anerkannt ist oder ihrer Aufsicht direkt untersteht.
- Keine Partnerschaft mit Actares eingehen können Verwalterinnen und Verwalter oder andere natürliche oder juristische Personen, die:
a. Mitglied der Schweizerischen Bankiervereinigung sind;
b.Inhaber einer Bewilligung zur Ausübung einer Effektenhändlertätigkeit sind;
c. eine Tätigkeit in der institutionellen Vermögensverwaltung ausüben;
d. einen eigenen Anlagefonds verwalten, welcher der Öffentlichkeit zugänglich ist. - Des Weiteren sind von einer Partnerschaft mit Actares alle Einrichtungen ausgeschlossen, die einen Status haben als:
a. Bank;
b. Versicherungsgesellschaft;
c. Vorsorgeeinrichtung;
d. Stiftung.