GVs ohne Publikum: Sie können ihre Aktienstimmen trotzdem an Actares delegieren
Die bundesrätliche Verordnung vom 16. März 2020 über Massnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus bestimmt, dass Generalversammlungen weiterhin stattfinden können, aber unter Ausschluss des Publikums. Das heisst, dass Sie Ihre Stimmrechte elektronisch ausüben oder sie delegieren müssen.
Actares nimmt auch in dieser ausserordentlichen Situation wie gewohnt Delegationen für Aktienstimmrechte entgegen.
Ihre Aktienstimmrechte werden weitergeleitet an die unabhängige Stimmrechtsvertretung, die dann gemäss den Anweisungen von Actares abstimmt. Mit dem Delegieren Ihrer Stimmen unterstützen Sie Actares im Einsatz für eine nachhaltige und verantwortungsvolle Wirtschaft.
Actares wird auch ausserhalb der Generalversammlungen den Dialog mit börsenkotierten Unternehmen zu Klima, Umwelt, Menschenrechten oder einer besseren Frauenvertretung weiterführen.
Falls Sie Fragen zum Delegieren haben, wird Ihnen die die Geschäftsstelle gerne antworten.