Seitenblick: Der Minister und die Vergütungsexzesse
von Roby Tschopp
Exzessive Vergütungen gehören abgeschafft – darin sind sich alle einig. Aber wo liegt die Schmerzgrenze: bei einer halben, zwei oder gar bei fünf Millionen Franken jährlich? Seit zwei Jahren fordert ACTARES eine Begrenzung auf drei Millionen für einen CEO und auf eine Million für ein Verwaltungsratsmitglied.
Im April schaltete sich Bundesrat Hans-Rudolf Merz in die Debatte ein. Mit seinem Vorschlag, dass Vergütungen von mehr als zwei Millionen Franken steuerlich als Gewinnverteilung und nicht als Personalaufwand zu behandeln sein sollten, setzte er implizit einen Richtwert für eine akzeptable Summe fest – und lag dabei ziemlich nahe bei dem Betrag, den auch ACTARES für annehmbar hält.
Die Idee des Finanzministers wäre aber auch Wind in den Segeln der Aktionärinnen und Aktionäre, denn die Gewinnverteilung unterliegt bereits heute zwingend der Zustimmung durch die Generalversammlung.
Ist dies vielleicht der Grund, weshalb sich jene politischen Parteien, welche – nota bene ohne die Zustimmung des Aktionariats – von Grossunternehmen finanziell unterstützt werden, sich plötzlich mit vereinten Kräften gegen ein solches Ansinnen wehren?