Editorial

Liebe Leserinnen und Leser

Die Mühlen der Gesetzgebung mahlen langsam: 2020 scheitert die Konzernverantwortungsinitia­tive am Ständemehr. Anfang 2022 tritt der indirekte Gegenvorschlag in Kraft, mit Anwendung ab Geschäftsjahr 2023.

Aber kaum in der Praxis umgesetzt, wird die neue Gesetzgebung bereits von den Ereignissen überholt. Während die betrof­fenen Schweizer Unternehmen an ihren diesjährigen Generalversammlungen erstmals ihre Nachhaltigkeitsberichte präsentieren, verabschiedet die EU eine Lie­ferkettenrichtlinie. Diese setzt nicht nur auf Berichterstattung, wie der Gegenvorschlag, sondern auch auf Sorgfaltspflichten und Haftungsregeln, wie die Konzernverantwortungsinitiative von 2020.

Was bedeutet das für die Schweiz? Ein Gastbeitrag der Koalition für Konzernverantwortung in diesem Bulletin erklärt, wieso die Zeit für eine zweite Konzernverantwortungsinitiative gekommen ist.

Roger Said, Geschäftsführer