Kampagne Recht ohne Grenzen
In den letzten Jahren hat die Debatte um Menschenrechte und Wirtschaft stark an Bedeutung gewonnen. 2011 wurden von der UNO Leitlinien beschlossen, welche die Aufgaben von Staaten im Rahmen ihrer Schutzpflicht und die Sorgfaltspflicht der Unternehmen präzisieren. Staaten wurden aufgerufen, aktiv dafür zu sorgen, dass multinationale Unternehmen sowohl die Menschenrechte wie auch Umwelt- und Sozialstandards respektieren. Trotzdem gibt es im Schweizer Gesetz bis heute noch keine Bestimmung, welche die Firmen direkt dazu verpflichten würde. Dabei hat die Schweiz, gemessen an ihrer Einwohnerzahl, weltweit die höchste Dichte an international tätigen Unternehmen. In der Allianz «Recht ohne Grenzen» haben sich deshalb über 50 Organisationen zusammengeschlossen – auch Actares ist mit von der Partie. 2012 reichte sie eine von 135 285 Personen unterschriebene Petition zur gesetzlichen Regelung der Einhaltung von Menschenrechten sowie von Umwelt- und Sozialstandards ein. Im Frühling 2014 veröffentlichte der Bundesrat als Konsequenz einen Bericht über die Sorgfaltspflicht von Unternehmen. Ein erster Schritt ist gemacht, ein langer Weg steht noch bevor.