Editorial (Bulletin #47)
Was wäre, wenn ... die Credit Suisse im November 2022 eine Debatte über ihre umstrittene Kapitalerhöhung zugelassen hätte? Bekanntlich wurde diese CS-Generalversammlung ohne Publikum abgehalten. Deshalb musste die CS-Führung keine kritischen Fragen ihrer Aktionärinnen und Aktionäre beantworten. Für diese läuteten schon damals wegen der Notverkäufe und des Kurszerfalls alle Alarmglocken.
Hätte eine medial ausgeschlachtete «Landsgemeinde» Behörden und Politik veranlasst, früher hinzuschauen? Vielleicht – aber dies wollte der CS-Verwaltungsrat offenbar nicht. Dieses Beispiel zeigt, dass auf die «richtige» GV nicht verzichtet werden darf.
Ohne physischen Kontakt ist die Kommunikation eingeschränkt: Auch mit den besten Video-Tools ist es nicht möglich, die Atmosphäre wahrzunehmen, Gesten und Mimik der Teilnehmenden zu deuten und zwischen den Zeilen zu lesen. Deshalb schwächt die neu eingeführt rein virtuelle GV die Stellung des Aktionariats – das Gegenteil dessen, was mit dem neuen Aktienrecht beabsichtigt war. Wie dieses bisher von den wichtigsten Schweizer Unternehmen umgesetzt wurde, erfahren Sie im Folgenden.
Rolf Kurath, Präsident