Neues Aktionärsrecht: Actares spielt eine wichtige Rolle
Im Juni hat das Parlament das neue Aktienrecht verabschiedet. Actares hat sich im Vorfeld mehrmals eingebracht und damit zu kleinen, aber wichtigen Fortschritten beigetragen. Dazu zählen etwa das Wahlgeheimnis bei den unabhängigen Stimmrechtsvertretern, die Frauenvertretung, die Offenlegung von Zuwendungen an politische Organisationen oder der Zugang zu den Protokollen.
Die Aktionärinnen und Aktionäre hatten bereits das Recht, Einsicht in das GV-Protokoll zu nehmen, was von gewissen Unternehmen äusserst restriktiv gehandhabt wurde. Heute kann jede/r Aktionär/in verlangen, dass ihm/ihr das Protokoll innert 30 Tagen nach der Generalversammlung zur Verfügung gestellt wird.
Bei der Gleichstellung von Frau und Mann gibt es einen ganz kleinen Erfolg: eine Frauenquote von 30 % im Verwaltungsrat und von 20 % in der Geschäftsleitung. Und wenn diese Quote nicht eingehalten wird? Das Unternehmen muss die Gründe darlegen, weshalb beide Geschlechter nicht wie vorgesehen vertreten sind, und die Massnahmen bezeichnen, die zur Förderung des untervertretenen Geschlechts vorgesehen sind. Die Berichterstattungspflicht soll für den Verwaltungsrat in 5 Jahren und für die Geschäftsleitung erst in 10 Jahren in Kraft treten. Bei Nichteinhaltung sind keine Sanktionen vorgesehen.
Es gibt einen neuen Artikel zur «Transparenz für Rohstoffunternehmen». Unternehmen, die im Bereich der Gewinnung von Mineralien, Erdöl oder Erdgas oder des Einschlags von Holz in Primärwäldern tätig sind, müssen jährlich einen Bericht über die Zahlungen an staatliche Stellen verfassen. Allerdings ohne soziale und umweltbezogene Aspekte.
Jean-François Rochat, Gründungsmitglied Actares